Ist deine Website bereit für die neue DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Für alle EU-Mitgliedstaaten gelten dann dieselben Regeln im Bereich Datenschutz. Für Websites hat diese neue Regelung große Auswirkungen.
Werden die Regeln ab Mai 2018 nicht eingehalten, kann das zu einem Bußgeld von bis zu 4 % des Jahresumsatzes und bis zu einem Betrag von 20 Millionen Euro führen. Lies diesen Blog also gut durch und prüfe, ob deine Website die neuen Anforderungen erfüllt.

Die neue DSGVO-Gesetzgebung im Überblick

Die DSGVO ist deutlich strenger als ihr Vorgänger (das niederländische Datenschutzgesetz). Es ist ein ziemlich umfangreiches Gesetz mit folgenden wichtigsten Bestandteilen für eine Website:

  • Besucher müssen aktiv ihre Zustimmung zur Erfassung personenbezogener Daten geben
  • Eine Person darf die Daten anfordern und auch verlangen, dass die Daten angepasst/gelöscht werden
  • Alle Daten, die du sammelst, müssen dokumentiert werden
  • Du darfst nur Daten sammeln, die du nachweislich benötigst
  • Die Sicherheit der Informationen muss stark und auf dem neuesten Stand sein.

Diese Dinge musst du jetzt erledigen

Diese Regelung hat große Auswirkungen. Folgende Dinge musst du also vor dem 25. Mai 2018 in Ordnung bringen.

SSL-Zertifikat

Die größte Auswirkung für viele Websites ist, dass ein SSL-Zertifikat jetzt für Webshops und Websites, die Nutzerdaten verarbeiten (zum Beispiel mit einem Kontaktformular), verpflichtend ist. Ein solches Zertifikat zeigt, dass du personenbezogene Daten gut schützt.
Unten zwei Beispiele für SSL-Zertifikate. Du siehst dann https, den Firmennamen oder „sicher“ und ein Schloss-Symbol in der Adressleiste.
SSL DSGVO
SSL-Zertifikat Beispiel
Mit einem solchen Zertifikat vermeidest du einen Verstoß, gewinnen Besucher mehr Vertrauen und verhinderst du, dass Google dich aus den Suchergebnissen entfernt, weil sie keine unsicheren Websites anzeigen möchten.
Wir können dieses SSL-Zertifikat für dich einrichten. Nimm Kontakt auf und wir helfen dir weiter.

Cookie-Zustimmung

Es gibt einen Unterschied zwischen funktionalen Cookies, analytischen Cookies und Tracking-Cookies. Für die ersten beiden gelten dieselben Regeln, und ein Cookie-Hinweis genügt. Für Tracking-Cookies (zum Beispiel für Remarketing und Affiliate-Marketing) gilt jedoch, dass Besucher diese nicht akzeptieren müssen, um die Website weiter nutzen zu können. Cookie-Walls sind demnächst also nicht mehr erlaubt.
Du musst also dafür sorgen, dass Besucher auch ohne Akzeptieren von Tracking-Cookies auf die Website zugreifen können.

E-Mail-Opt-in

Es ist jetzt auch gesetzlich verboten, das Häkchen für den Newsletter automatisch zu setzen. Bei vielen Websites siehst du, dass du automatisch für eine Mail-Kampagne oder Newsletter angemeldet wirst. Das ist nicht mehr erlaubt. Besucher müssen dafür aktiv ihre Zustimmung geben, indem sie das Häkchen selbst setzen.
Newsletter-Opt-in-Häkchen
Dieses Häkchen darf also nicht mehr standardmäßig aktiviert sein.

Aufbewahrung personenbezogener Daten.

Die personenbezogenen Daten, die du sammelst, müssen nachweislich nützlich für dein Unternehmen sein und strukturiert erfasst werden. Bürger dürfen nämlich die gesammelten Informationen bei dir anfordern und verlangen, dass diese geändert/gelöscht werden. Sorge also dafür, dass du dies übersichtlich führst. Sollte deine Datenbank mit Kundendaten gehackt werden oder sollten diese Daten auf andere Weise durchsickern, hast du eine Meldepflicht. Das kannst du hier melden.

Achtung:

Webba ist kein Rechtsbüro. Wir haben uns mit den Auswirkungen befasst und auf dieser Grundlage diesen Artikel geschrieben, um unseren Kunden den Einstieg in diese Gesetzgebung zu erleichtern. Hole dir zur Sicherheit den Rat eines Fachmanns ein.