Barrierefreiheit ist Pflicht: Was ist der European Accessibility Act und was bedeutet er für deine Organisation?
Am 28. Juni 2025 fand eine wichtige Verschiebung in der EU statt, nämlich das Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA). Digitale Barrierefreiheit ist ab sofort für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen verpflichtend. Aber gilt das auch für dich? Und wie kannst du dann dem EAA entsprechen? Wir haben es für dich herausgefunden und nehmen dich gerne mit in diese neue Regelung.
Warum gibt es den European Accessibility Act?
Bevor wir tiefer eintauchen, ist es hilfreich zu wissen, warum der EAA überhaupt ins Leben gerufen wurde. Wenn wir das verstehen, können wir leichter herausfinden, welche möglichen Folgen das für deine Organisation haben könnte.
- Ein einheitlicher Standard: In der EU waren die Barrierefreiheitsregeln bisher pro Land zersplittert. Der EAA schafft hier Abhilfe, indem diese Regeln zusammengeführt werden, sodass Unternehmen die gesamte Europäische Union einfach bedienen können.
So kannst du mit deiner Organisation problemlos Geschäfte in der Europäischen Union machen, wenn du der neuen Regelung entsprichst. Aber das war nicht der einzige Grund, den EAA ins Leben zu rufen.
- Mehr Möglichkeiten und weniger Diskriminierung: Der EAA sorgt für mehr barrierefreie Dienstleistungen, was mehr Absatz und Umsatz für Unternehmen bedeuten kann, und garantiert eine bessere Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
Auf diese Weise werden keine Menschen mehr ausgeschlossen, und du hast als Unternehmen die Chance, dein Produkt oder deine Dienstleistung bei mehr Menschen bekannt zu machen.
Was fällt unter den European Accessibility Act?
Das Gesetz gilt für eine breite Palette digitaler Produkte und Dienstleistungen. Denk hierbei zum Beispiel an:
Produkte: Von Computern, Smartphones und Tablets bis hin zu Fernsehern mit interaktiven Funktionen und Ticketautomaten. Alle digitalen Produkte, bei denen Barrierefreiheit wichtig ist, fallen unter den EAA.
Dienstleistungen: Websites, mobile Apps, E-Commerce-Plattformen, du kannst dir kaum etwas so Verrücktes ausdenken, dass es nicht der neuen Gesetzgebung entsprechen muss. So fallen auch Dienstleistungen wie Online-Banking, das Kaufen von Online-Tickets und Telekommunikation darunter.
Kurzum: Wenn deine Organisation digitale Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbietet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du unter den EAA fällst. Möchtest du es gerne sicher wissen? Dann kannst du dich immer an unsere Spezialisten wenden, wir finden es gerne für dich heraus.
Fällt dann auch noch etwas außerhalb des Gesetzes? Ja! Es gibt auch definitiv Ausnahmen vom EAA. Hier geht es dann vor allem um:
Bestehende Inhalte: Alles, was vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurde (wie ältere PDFs), muss nicht rückwirkend angepasst werden.
Kleine Unternehmen: Organisationen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind vorläufig von den Verpflichtungen ausgenommen.
Die technische Grundlage
Der EAA verweist nicht auf spezifische Regeln, sondern basiert auf EN 301 549, die wiederum WCAG 2.1 AA als Minimum vorschreibt. Außerdem steht WCAG 2.2 als neuer Standard schon vor der Tür.
Wir nehmen es dir nicht übel, wenn du die obigen Sätze nicht ganz verstehst. Aber wir helfen dir gerne, indem wir es etwas besser erklären. Im Grunde funktioniert es so: Du musst den Regeln von WCAG 2.2 entsprechen, um dem EAA zu entsprechen. So schwer ist das nicht, oder?
Um zu verstehen, was WCAG eigentlich ist, gehen wir mit dir die vier Säulen durch. Die vier Säulen von WCAG sind:
- Perceivable (wahrnehmbar): Das bedeutet, dass die Informationen auf eine bestimmte Weise angeboten werden müssen, damit jeder sie wahrnehmen kann. Das kann über Text, Bild, Ton oder einen anderen alternativen Kanal geschehen. Dabei ist es wichtig, auf Alt-Texte bei Bildern, Untertitel bei Videos und den Farbkontrast auf deiner Website zu achten.
- Operable (bedienbar): Jeder Nutzer muss sich auf deiner Website zurechtfinden können. Denk hierbei an Tastaturnavigation, Fokusindikatoren und die Berücksichtigung von blinkenden Inhalten. So sind alle Funktionalitäten auf deiner Website für jeden bedienbar.
- Understandable (verständlich): Mit zum Beispiel klarer Sprache, Konsistenz im Inhalt und korrekten Fehlermeldungen sorgst du dafür, dass jeder deine Website verstehen kann. Auch wenn der Nutzer eine bestimmte Einschränkung hat, die es schwieriger macht. Du musst alles tun, um es so einfach wie möglich zu machen.
- Robust (robust): Der Inhalt deiner Website muss technisch stabil sein und zukunftssicher. Das sorgt dafür, dass Hilfsmittel wie Screenreader damit umgehen können. Das erreichst du, indem du eine korrekte HTML-Struktur anbringst und für Kompatibilität mit Vorlesesoftware sorgst.
Indem du dich an die obigen Säulen hältst, weißt du sicher, dass deine Website zukunftssicher ist und niemanden diskriminiert. Aber was kannst du als Organisation im Moment konkret tun?
Was muss deine Organisation tun?
Mach dir keine Sorgen, es muss nicht alles ein riesiger Kraftakt sein. Mit den folgenden Schritten kommst du schon ein ganzes Stück weiter:
- Prüfe den Umfang: Gilt der EAA für deine Produkte oder Dienstleistungen?
- Führe Audits durch: Ermittle, wo deine Website oder App den WCAG-Richtlinien noch nicht entspricht.
- Arbeite planmäßig an Verbesserungen: Nutze Tools, um alles gut zu planen, oder bitte um Hilfe von Partnern, die dich unterstützen können.
- Veröffentliche eine Barrierefreiheitserklärung: Gib an, inwieweit du entsprichst, was noch verbessert werden muss und wie Menschen Feedback geben können.
- Dokumentiere Ausnahmen: Bist du ein kleines Unternehmen oder sind die Anpassungen für dich nicht verpflichtend? Halte das dann gut fest.
Du kannst klein anfangen, aber du musst wirklich anfangen. Jeder Schritt in Richtung besserer Barrierefreiheit zählt. Bevor du es weißt, entspricht deine Website der neuen Gesetzgebung.
Was bringt der European Accessibility Act?
Bringt der EAA eigentlich nur Arbeit auf deiner Seite? Nein, zum Glück nicht. Er kann dir, wenn du es gut umsetzt, auch eine ganze Menge bringen. So bekommst du zum Beispiel Zugang zu einem größeren Markt. Mit mehr als 80 Millionen EU-Bürgern mit Behinderung erschließt du einen komplett neuen Markt. Außerdem verbesserst du durch die Anpassungen auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit der Website. Das ist unter anderem vorteilhaft für die SEO deiner Website.
Auch der Ruf deiner Organisation kann einen positiven Schub bekommen, wenn du dem neuen Gesetz entsprichst. Indem du die Anpassungen umsetzt und ihnen Wert beimisst, zeigst du gesellschaftliche Verantwortung und Inklusivität. Und außerdem, auch nicht ganz unwichtig, vermeidest du Risiken wie Bußgelder.
Der European Accessibility Act auf einen Blick
Wir können uns gut vorstellen, dass das viel zu viele Informationen sind, um sie auf einmal aufzunehmen. Deshalb haben wir noch einmal alles für dich zusammengestellt.
- Was ist es? Der European Accessibility Act ist der Sammelbegriff für die europäische Richtlinie zur digitalen und physischen Barrierefreiheit.
- Für wen? Der EAA gilt für große und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (und darüber hinaus, wenn sie in der EU verkaufen).
- Wann? Die Gesetzgebung ist am 28. Juni 2025 tatsächlich in Kraft getreten. Kleinere Unternehmen sind hiervon teilweise befreit.
- Wie? Du kannst dem EAA entsprechen, indem du dich an die Richtlinien der WCAG hältst.
- Warum? Es ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch gut für Inklusion, Reichweite, UX und den Ruf deiner Marke.
Bist du bereit dafür? Dann beginne mit der Auditphase, plane deine Verbesserungen ein und sorge dafür, dass deine Barrierefreiheitserklärung online steht. Brauchst du hierbei Hilfe? Kein Problem! Die Spezialisten von Webba stehen bereit, um dich dabei zu unterstützen, deine Website EAA-konform zu machen.